Bürokratieabbau? Die Sächsische Agrarverwaltung arbeitet mit Nachdruck an wesentlichen und großen Veränderungen im alltäglichen Bürokratie- Dschungel.
Beispiel? Wir müssen im „Einkommensgrundsicherungsantrag“ angeben, welches Geschlecht der Begünstigte hat. Früher reichte die Angabe im Rahmen der Anrede als Frau oder Herr. Ab 2024 wurde eine Auswahlmaske mit weiteren Möglichkeiten hinzugefügt: „nicht binär“, „keine Prävalenz“ oder „keine Angabe“. Nach dem Lesen des Textes bleiben viele Fragen offen. Interessant ist der Hinweis zur Angabe des Geschlechtes der Mehrheit der Betriebsleiter. Ist es jetzt Diskriminierung, wenn das Geschlecht der Minderheit nicht angegeben wird? Was ist anzugeben, wenn Geschlechter mit gleicher Anzahl vertreten sind? Sicherlich kann uns die Hotline weiterhelfen…
Wir wollen als Landwirte unseren Job machen:
Wir betreiben Landwirtschaft, damit es etwas zu essen gibt!